MEMMINGEN

MEINE STADT

DER FREIHEITSRECHTE

 
Der Fotoclub Memmingen freut sich darauf, im Jahr 2024 sein 40-jähriges Jubiläum zu feiern.
Wir laden alle Hobbyfotografen und Fotografinnen aus Memmingen
und der umliegenden Region herzlich zu unserem offenen Fotowettbewerb "Memmingen – Meine Stadt der Freiheitsrechte" ein.
 
Teilen Sie mit uns Ihre Bilder unserer Heimatstadt.
 
Siegesprämien:
1.            Platz - € 200,- Gutschein für „die Fotoecke Memmingen“
2.            Platz - € 150,- Gutschein für „die Fotoecke Memmingen“
3.            Platz - € 100,- Gutschein für „die Fotoecke Memmingen“
 

Senden Sie uns vom 01.03.2024 bis zum 30.06.2024 bis zu drei Bilder per Mail oder per wetransfer (wetransfer.com)
an fotowettbewerb@fotoclub-mm.de

 

Wir benötigen folgende Daten für die Durchführung des Wettbewerbs

 

Name und Vorname

E-Mail-Adresse und Telefonnummer

Dateiname: max-mustermann01.jpg, max-mustermann02.jpg usw.

schriftliche Bestätigung der Teilnahmebedingung

 
Die Ausstellung und Prämierung der Siegerbilder erfolgt am 02.11.2024 im Rahmen unseres "Memminger Fototags"
im Antoniersaal, Martin-Luther-Platz 1, 87700 Memmingen.




Teilnahmebedingungen

 

Teilnahmeberechtigung

 

Zur Teilnahme sind Hobbyfotografen ab Vollendung des 12. Lebensjahres berechtigt. (siehe auch Punkt „Teilnahme Minderjähriger). Mitglieder des Fotoclub Memmingen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

Einreichungsbedingungen

 

Der Fotowettbewerb ist eine befristete Aktion. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich online.

Jede teilnehmende Person darf bis zu drei Bilder einreichen.

Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter des Fotowettbewerbs vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschließen.

Der Veranstalter behält sich auch vor, teilnehmende Personen auszuschließen, deren Fotos anstößig, diskriminierend oder unpassend sind, gegen deutsches Recht verstoßen oder Eigen- bzw. Fremdwerbung enthalten.

Eingereichte Bilder können von den Veranstaltern des Fotowettbewerbs und von der Jury ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen werden.

Teilnehmende sichern zu, dass die angegebene E-Mail-Adresse aktuell ist, eine Zugangsberechtigung besteht und regelmäßig abgerufen wird. Die Urheber, der von der Jury ausgewählten Bilder, müssen sich bis spätestens 30.09.2024 gemeldet haben; andernfalls sind eine Ausstellungsbeteiligung und ggf. eine Prämierung ausgeschlossen.

 

Teilnahme Minderjähriger

 

Die Teilnahme Minderjähriger ist nur mit Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter möglich.

Beim Hochladen digitaler Beiträge gilt Folgendes:

Werden auf der Wettbewerbsseite Teilnehmerdaten angegeben, wird das Einverständnis zur Teilnahme widerlegbar vermutet. Minderjährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben dafür Sorge zu tragen, dass sie im Falle einer Prämierung ihres Beitrages oder der Aufnahme der eingereichten Arbeiten in die Ausstellung die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter auf Anforderung in schriftlicher Form vorlegen. Ohne Zustimmung ist weder eine Prämierung noch die Aufnahme der eingereichten Arbeiten in die Ausstellung möglich.

 

Einsendeschluss

 

Die Einsendung muss bis zum 30.06.2024 auf elektronischem Weg erfolgen. Verspätet eingehende Bilder oder solche, die nicht den Einreichungsbestimmungen entsprechen, werden nicht berücksichtigt.

 

Bekanntgabe und Veröffentlichung der Jury-Ergebnisse

 

Sofern geschlechtsspezifische Ausdrücke verwendet werden, werden damit in allen Fällen gleichermaßen männliche, weibliche und diverse Ausprägungen umfasst.

Die Bekanntgabe der Preisträger und Ausstellungsteilnehmer erfolgt zeitnah nach dem Ende der Jurierung. Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt. Die Veröffentlichung in Social Media, in der Presse und auf Webseiten des Fotoclub Memmingen und der Stadt Memmingen wird von den Teilnehmenden oder ihrer gesetzlichen Vertreter unwiderruflich genehmigt.

 

Technische Bedingungen

 

Alle fotografischen Techniken, Disziplinen und fototechnischen Möglichkeiten sind erlaubt. Es ist gleichgültig, ob die Arbeiten mit einer im Mobiltelefon integrierten Kamera, mit einer handelsüblichen Digitalkamera oder mit Fach- und Großbildkameras mit analogen oder digitalen Rückteilen angefertigt werden.

Auch von analog hergestellten Farb- oder Schwarzweiß-Abzügen angefertigte Scans, eingescannte Negative oder Fotogramme oder Fotocollagen können eingereicht werden.

Die Bilddateien müssen das Format JPEG haben und dürfen je Datei eine Mindestauflösung von 12 Megapixel nicht unterschreiten. Der Farbmodus „RGB“ muss, das Farbprofil „sRGB“ kann optional, in den Dateien eingestellt sein.

 

Dateinamen müssen den Namen des Fotografen enthalten (z. B. max-mustermann01.jpg, max-mustermann02.jpg usw.). Die Teilnahme ist ausschließlich auf dem Wege der Online-Zusendung möglich. Anderweitig eingesandte Beiträge, beispielsweise per Post, sind nicht zugelassen und werden nicht zurückgeschickt.

 

Ausstellung und Produktion der Bilder

 

Soweit Bildbeiträge in die Ausstellung aufgenommen werden, werden sie vom Veranstalter des Fotowettbewerbs produziert. Die Kuratoren entscheiden dabei, in welcher Form die Bilder präsentiert werden. Die Teilnehmenden akzeptieren mit ihrer Teilnahme die Entscheidungen und die Auswahl der Jury. Sie akzeptieren Farbabweichungen, die sich beim Druck ergeben können. Die Einflussnahme der Teilnehmenden auf das produzierte Ergebnis ihrer Arbeit ist ausgeschlossen.

 

Urheber- und Nutzungsrechte

 

Durch die Teilnahme versichern die Teilnehmenden im Besitz aller Urheberrechte an den eingereichten Bilddaten/Werken zu sein. Sie versichern weiterhin, dass jedes eingereichte Werk ausschließlich das Ergebnis eigener Schöpfung ist und „Künstliche Intelligenz“ (KI) nicht eingesetzt wurde.

Ungeachtet von Urheberrechten versichern die Teilnehmenden, nicht an einer Veröffentlichung ihrer Werke durch Rechte Dritter gehindert oder eingeschränkt zu sein.

Die Teilnehmenden erklären, dass durch ihre Werke im Falle der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Sofern auf einem Bild Personen erkennbar abgebildet sind, müssen diese der fotografischen Aufnahme und deren Veröffentlichung zustimmen.

Der Veranstalter kann von den Teilnehmenden eine entsprechende schriftliche Versicherung, in Zweifelsfällen auch die Vorlage eines schriftlichen Nachweises (z.B. Zustimmungserklärung der abgebildeten Personen) verlangen.

Rechtsverletzungen jeder Art hat die teilnehmende Person zu vertreten. Der Veranstalter ist mit Ausnahme in Fällen grober Fahrlässigkeit von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund einer Rechtsverletzung freigestellt.

 

Sonstige Bedingungen

 

Durch die erfolgreiche Einreichung mit allen erforderlichen Angaben erklären sich die Teilnehmenden mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

Werden die Wettbewerbsbedingungen nicht oder nicht in allen Punkten erfüllt, wird die Einreichung der Jury nicht vorgelegt.

Die genannten Termine, die geplante Ausstellung und die Preisverleihung geben den derzeitigen Planungsstand wider (11/2023). Der Veranstalter behält sich Änderungen vor.

Gegen die Auswahl zur Ausstellung, die Präsentation in der öffentlichen Ausstellung mit Preisverleihung sowie gegen die Entscheidung der Jury über die Preisvergabe ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Sämtliche Urheberrechte verbleiben bei der einreichenden Person. Der Veranstalter des Fotowettbewerbs verpflichtet sich, die von der Jury ausgewählten Beiträge für die Präsentation im Rahmen der Ausstellung unverändert zu verwenden.

Der Veranstalter und die Stadt Memmingen dürfen die ausgewählten Beiträge für Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie des Marketings (Print, Online, Social Media, Einladungen, Jahresbericht usw.) bei Bedarf zugeschnitten bzw. ausschnittsweise, ansonsten unverändert, zu verwenden, es sei denn die teilnehmende Person stimmt zu.

Teilnehmende Personen erklären sich damit einverstanden, dass Ihr Name im Zusammenhang mit der Präsentation bzw. der Veröffentlichung des Fotos genannt wird. Ein Anspruch auf Vergütung ist ausgeschlossen.

 

Datenschutz

 

Die Teilnehmenden stimmen mit Einreichung der Bilder ausdrücklich zu, dass sämtliche angegebene Daten zum Zweck der Wettbewerbsaktion gespeichert und verarbeitet werden dürfen.

Es steht den Teilnehmenden zu jeder Zeit frei, Ihre Einwilligung in die Speicherung zu widerrufen und damit verbunden von der Teilnahme zurückzutreten.

Eine darüber hinaus gehende Weitergabe der Daten der Teilnehmenden ist unzulässig.

Die Daten der Teilnehmenden unterliegen den gesetzlichen Datenschutzregelungen (DSVGO). Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb werden alle Bedingungen uneingeschränkt anerkannt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Die Jury

 

Die Gewinner und bis höchstens 20 Teilnehmer der Ausstellung werden von einer Jury ermittelt.

Der Jury werden Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Institutionen angehören.

Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar.

 

Ausstellung und Preisverleihung

 

Die Ausstellung der von der Jury ausgewählten Bilder und die Prämierung der Sieger findet im Rahmen des Memminger Fototages am 02.11.2024 statt. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck am nächsten kommt und rechtlich wirksam und zulässig ist. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.

 

Veranstalter des Fotowettbewerbs Fotoclub Memmingen,

 

vertreten durch den Vorstand Alexander Köhler

 

Kontakt

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: info@fotoclub-mm.de